Schutzbegriff "Eichsfelder Feldgieker"

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Was ist echter Eichsfelder Feldgieker.

Zum Eichsfelder Feldgieker - einer Eichsfelder Spezialität die für mancheinen identitätsstiftender, kultureller Bestandteil des Eichsfelds darstellt - gab und gibt es immer wieder Uneinigkeit zwischen Herstellern, Konsumenten wie auch Juristen, welches Produkt sich z.B. Eichsfelder Feldgieker nennen darf, wer es herstellen darf usw.

Hier deshalb eine Sammlung an historischen wie juristischen Informationen, ebenso wie die Meinungen der Konsumenten.

Markenschutz

Der "Eichsfelder Feldgieker" ist als Wortmarke in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und darf nicht außerhalb des Eichsfelds produziert werden. (auf wen lautet dieses Markenpatent? Inhalt des Patentes)

Mit der Wiedervereinigung 1998 entbrannte ein Streit zwischen einigen Fleischern aus dem Untereichsfeld und dem Obereichsfeld über die Nutzungsrechte des (Marken-)Begriffes "Eichsfelder Feldgieker". Das hatte zur Folge, das von einigen Fleischern die als Eichsfelder Feldgieker bekannte Spezialität unter abweichendem Namen angeboten wurde - auf der anderen Seite das auch Produkte mit der Bezeichnung Eichsfelder Feldgieker in Umlauf gebracht worden, die diese Bezeichnung aus der Sicht von Konsumenten oder anderen Fleischern nicht zu Unrecht trugen.

Allerdings gab und gibt es bis heute auch keine einheitliche Schreibweise des Begriffes.

Herstellung

Unter Herstellern wie Konsumenten des Feldgieckers herrscht bisher keine Einigkeit, ob die nicht in die traditionell verwendeten, genähten "Blasen" verfüllte Wurst auch den Namen "Eichsfelder Feldgiecker" tragen darf / sollte.

Nach der Wiedervereinigung 1989/1990 stritten Fleischereien aus dem Untereichsfeld und dem Obereichsfeld um angebliche Markenrechte des Eichsfelder Feldgiekers.

Gebietsschutz

Einige Quellen sprechen davon, das der Eichsfelder Feldgiecker nur im Eichsfeld produziert werden darf. Allerdings ist schon die geografische Begrenzung des Eichsfeldes nicht einfach und uneindeutig.

offen:

  • Wie dieses Recht / diese Begrenzug juristisch zustande kam / kommt und
  • ob es eine solche überhaupt gibt?

Konsumentenmeinungen